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Da die Genehmigung für die Wirkstoffe Amitrol, Flupyrsulfuron-methyl, Isoproturon und Triasulfuron nicht erneuert worden ist, die Genehmigung für die Wirkstoffe Fipronil und Imazosulfuron abgelaufen ist und der Wirkstoff Orthosulfamuron nicht genehmigt worden ist, sollten die RHG für diese Wirkstoffe im Einklang mit Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die entsprechende Bestimmungsgrenze festgesetzt werden.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Amitrol wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/871 der Kommission nicht erneuert. Die Genehmigung für den Wirkstoff…
Für Amitrol, Fipronil, Flupyrsulfuron-methyl, Imazosulfuron, Isoproturon und Triasulfuron wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Da die Genehmigung für die Wirkstoffe Buprofezin und Diflubenzuron begrenzt, für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Ioxynil, Molinat und Tepraloxydim abgelaufen und…
In Anbetracht der Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Iprodion sollten die RHG für diesen Stoff gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die…
In Anbetracht der Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Linuron sollten die RHG für diesen Stoff gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die…
In Anbetracht der Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Tricyclazol sollten die RHG für diesen Stoff gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.