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Da die Genehmigung für die Wirkstoffe Buprofezin und Diflubenzuron begrenzt, für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Ioxynil, Molinat und Tepraloxydim abgelaufen und für den Wirkstoff Picoxystrobin nicht erneuert worden ist, sollten die RHG für diese Wirkstoffe im Einklang mit Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die entsprechende Bestimmungsgrenze festgesetzt werden. Für Ioxynil ist es ferner angemessen, die Rückstandsdefinition zu ändern, da eine weniger komplexe Rückstandsdefinition die Handhabung durch die amtlichen Kontrolllaboratorien erleichtert.
Für Buprofezin und Diflubenzuron wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG) festgelegt. Für Ethoxysulfuron…
Da die Genehmigung für die Wirkstoffe Amitrol, Flupyrsulfuron-methyl, Isoproturon und Triasulfuron nicht erneuert worden ist, die Genehmigung für die Wirkstoffe…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Ethoxysulfuron lief am 31. März 2014 ab. Die Genehmigung für den Wirkstoff Ioxynil lief am 28. Februar 2015 ab. Die…
Für Acibenzolar-S-methyl, Isoxaflutol, Molinat, Propoxycarbazon und Pyraflufen-ethyl wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr.…
Für Diazinon, Etoxazol, Fenhexamid, Lambda-Cyhalothrin und Profenofos wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Bentazon, Carbendazim, Cyfluthrin, Fenamidon, Ioxynil und Thiophanat-methyl wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.