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Die zuständigen Behörden und betroffene Futtermittelunternehmer haben Daten vorgelegt, denen zufolge der allgemeine Höchstgehalt von 2 mg/kg an Arsen in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen pflanzlichen Ursprungs bei den speziellen Futtermittel-Ausgangserzeugnissen Leonardit und Torf nicht eingehalten werden kann. Daher sollte der Gesamthöchstgehalt für Arsen in diesen Futtermittel-Ausgangserzeugnissen angehoben werden, um die Versorgung zu gewährleisten. Die Anhebung beeinträchtigt nicht die Gesundheit von Mensch oder Tier, da der für Arsen in Ergänzungsfuttermitteln und Alleinfuttermitteln festgelegte Höchstgehalt unverändert bleibt.
Es wurden Daten vorgelegt, nach denen der Gehalt an Arsen im Futtermittelzusatzstoff Eisen-(II)-carbonat nach dem Wechsel des Produktionsgebiets in bestimmten…
Betroffene Lebensmittelunternehmer haben Daten vorgelegt, denen zufolge der allgemeine Höchstgehalt von 30 mg/kg an Arsen in Futtermittelzusatzstoffen der…
Die Erhöhung der Höchstgehalte für Gesamtarsen in Futtermitteln, die bei der Verarbeitung von Fisch oder anderen Meerestieren gewonnen werden, sowie in…
Einige Mischfuttermittel für Heimtiere enthalten beträchtliche Anteile der Ausgangserzeugnisse Fisch und sonstige Wassertiere sowie der daraus gewonnenen…
Für die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse Calciumcarbonat und Magnesiumoxid wurden höhere Höchstgehalte an Arsen, Fluor, Blei und Quecksilber (Calciumcarbonat)…
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I HÖCHSTGEHALTE AN UNERWÜNSCHTEN STOFFEN IM SINNE DES ARTIKELS 3 ABSATZ 2 ABSCHNITT I:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.