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Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur Anwendung finden. Die Agentur sollte bei ihren Tätigkeiten so viel Transparenz wie möglich walten lassen, ohne dadurch die Verwirklichung der Ziele ihrer Tätigkeiten zu gefährden. Sie sollte Informationen über sämtliche Tätigkeiten veröffentlichen. Sie sollte in gleicher Weise gewährleisten, dass die Öffentlichkeit und alle interessierten Parteien zügig Informationen über ihre Arbeit erhalten.
Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu in ihrem Besitz befindlichen Dokumenten unterliegt die Agentur der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
Im Interesse einer transparenten Arbeitsweise der Agentur sollte die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Agentur…
Im Interesse eines transparenten Arbeitens der Agentur sollte die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates uneingeschränkt auf…
Die Agentur entwickelt gute Verwaltungspraktiken, um für das größtmögliche Maß an Transparenz in Bezug auf ihre Tätigkeit zu sorgen. Die Verordnung (EG) Nr.…
Die Agentur sollte in strikter Einhaltung der Sicherheitsstandards und -vorschriften des Rates handeln. Die Agentur sollte die einschlägigen Rechtsvorschriften…
Die Tätigkeit der Agentur sollte transparent sein. Eine effektive Kontrolle durch das Europäische Parlament sollte gewährleistet sein, und zu diesem Zweck…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.