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Das EU-USA Luftverkehrsabkommen sieht eine offene Wet-Lease-Regelung zwischen den Vertragsparteien vor. Nach den einschlägigen Bestimmungen in Artikel 10 des EU-USA Luftverkehrsabkommens sind Wet-Lease-Vereinbarungen im internationalen Luftverkehr zulässig, sofern alle Vertragsparteien dieser Vereinbarungen über die entsprechende Genehmigung verfügen und die Anforderungen erfüllen, die nach den von den Vertragsparteien des EU-USA Luftverkehrsabkommens üblicherweise angewandten Gesetzen und sonstigen Vorschriften gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Bestimmungen, nach denen Leasing-Vereinbarungen für in Drittländern…
Einschlägige Entwicklungen sowie die Gespräche in dem im Rahmen des EU-USA Luftverkehrsabkommens eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss haben gezeigt, dass sich…
Eine Dry-Lease-Vereinbarung, der ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft als Vertragspartei angehört, oder eine Wet-Lease-Vereinbarung, bei der das…
In Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 erhält der einleitende Satz folgende Fassung: „eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist,…
Da die geltenden zeitlichen Beschränkungen durch eine solche Wet-Lease-Übereinkunft gelockert würden, hätte diese auch Auswirkungen auf die Verordnung (EG) Nr.…
„Wet-Lease-Vereinbarung“ (Vereinbarung über das Ver- oder Anmieten mit Besatzung) ist eine Vereinbarung zwischen Luftfahrtunternehmen, wonach das Luftfahrzeug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.