Erwägungsgrund 1 32019R0002
Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Bestimmungen, nach denen Leasing-Vereinbarungen für in Drittländern eingetragene Luftfahrzeuge, insbesondere Wet-Lease-Vereinbarungen, zulässig sind.