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Für die Leistungsaufnahme elektronischer Displays im Bereitschaftszustand, im vernetzten Bereitschaftsbetrieb und im Aus-Zustand sollten besondere Anforderungen festgelegt werden. Deshalb sollten die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission , die nicht für Fernsehgeräte gilt, auch nicht mehr für die anderen Arten elektronischer Displays gelten, die unter die vorliegende Verordnung fallen. Die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 sollte entsprechend geändert werden.
Für die Stromaufnahme von Leuchtmitteln im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb sollten spezifische Anforderungen festgelegt werden. Die…
Für den Stromverbrauch von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern in den Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme sollten spezifische…
Für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme von Haushaltsgeschirrspülern sollten spezifische Anforderungen festgelegt werden. Die Anforderungen der…
Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmtes informationstechnisches Gerät mit Ausnahme von Desktop-Computern,…
Da die Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand nicht…
ein Fernsehgerät oder ein anderes elektronisches Display im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.