Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner festgelegt, einschließlich Einbau-Haushaltswaschmaschinen und Einbau-Haushaltswaschtrockner sowie netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können.
Diese Verordnung gilt nicht für
Waschmaschinen und Waschtrockner, die unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen;
mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können.
Die Anforderungen in Anhang II Nummern 1 bis 6, Nummer 9 Absatz 1 Buchstaben a und c und Nummer 9 Absatz 2 Ziffern i und vii gelten nicht für
Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität von weniger als 2 kg;
Haushaltswaschtrockner mit einer Nennkapazität (Waschen) von weniger als 2 kg.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.