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In dieser Verordnung sind Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von mit Netzstrom betriebenen elektrischen und gasbetriebenen Haushaltswäschetrocknern festgelegt. Sie gilt auch für Einbau-Haushaltswäschetrockner, Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner und mit Netzstrom betriebene elektrische Haushaltswäschetrockner, die auch mit Batterien betrieben werden können.
Diese Verordnung gilt nicht für:
Haushaltswaschtrockner und Haushalts-Wäscheschleudern;
Wäschetrockner, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallen;
batteriebetriebene Haushaltswäschetrockner, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können.
Die Anforderungen in Anhang II Abschnitte 2 und 3 sowie Abschnitt 6 Nummer 1 Buchstaben a und b gelten nicht für Haushaltswäschetrockner, die im eco-Programm eine Nennkapazität von 3 kg oder weniger aufweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.