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Die emittierenden Zentralbanken sollten an der Vorbereitung der Beschlüsse des CCP-Aufsichtsausschusses im Zusammenhang mit der Einstufung von Drittstaaten-CCPs nach ihrer Systemrelevanz und der Beaufsichtigung Tier 2-CCPs beteiligt sein, damit sie ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Geldpolitik und dem reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme ordnungsgemäß erfüllen können. Da Beschlüsse der ESMA im Zusammenhang mit Tier 2-CCPs hinsichtlich Einschussanforderungen, Kontrolle der Liquiditätsrisiken, Anforderungen an Sicherheiten sowie Abrechnung und Genehmigung von Interoperabilitätsvereinbarungen für die Aufgaben der Zentralbanken von besonderer Bedeutung sein könnten, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss die emittierenden Zentralbanken sämtlicher Unionswährungen, auf die die Finanzinstrumente lauten, die durch die Drittstaaten-CCPs gecleart werden oder gecleart werden sollen, auf der Grundlage eines „Comply-or-explain“-Mechanismus konsultieren.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach der vorliegenden Verordnung kann die ESMA erforderliche Untersuchungen im Hinblick auf Tier 2-CCPs und mit diesen verbundene…
Um sicherzustellen, dass die emittierenden Zentralbanken sämtlicher Unionswährungen, auf die die Finanzinstrumente lauten, die durch die Drittstaaten-CCPs…
Vor der Anwendung der Anforderungen oder vor einer etwaigen Verlängerung dieser Anwendung sollte die emittierende Zentralbank der ESMA, den anderen…
Um das gesamte Spektrum an praktischer Erfahrung und operativer Expertise hinsichtlich der Beaufsichtigung von CCPs einzubeziehen, sollte der…
Die ESMA sollte in der Lage sein, Untersuchungen und Prüfungen vor Ort von Tier 2-CCPs und verbundenen Dritten, an die diese CCPs betriebliche Aufgaben,…
Angesichts der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension der CCPs und der Verflechtungen im Finanzsystem der Union muss die Fähigkeit der Union, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.