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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ist für Aufsichtsfragen in erster Linie die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats zuständig. In der Union niedergelassene CCPs werden derzeit von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit Kollegien zugelassen und beaufsichtigt, die sich aus nationalen Aufsichtsbehörden, der ESMA, einschlägigen Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und anderen einschlägigen Behörden zusammensetzen. Die Kollegien stützen sich dabei auf die Koordination und die Informationsweitergabe durch die nationale Behörde der CCPs, die für die Durchsetzung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zuständig ist. Divergierende aufsichtliche Verfahren für CCPs in der Union können Risiken in Form von Regulierungs- und Aufsichtsarbitrage mit sich bringen, was die Stabilität der Finanzmärkte gefährdet und zu unfairen Wettbewerbssituationen führt. In ihrer Mitteilung zur Kapitalmarktunion vom 14. September 2016 und in der öffentlichen Konsultation über die Tätigkeit der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) hat die Kommission auf diese neu entstehenden Risiken und die Notwendigkeit einer stärkeren aufsichtlichen Konvergenz hingewiesen. Innerhalb der bereits bestehenden allgemeinen Aufgabe der ESMA, nämlich der Koordinierungsfunktion zwischen den zuständigen Behörden und zwischen den Kollegien, damit eine gemeinsame Aufsichtskultur und kohärente Aufsichtspraktiken geschaffen werden, einheitliche Verfahren und kohärente Vorgehensweisen gewährleistet werden und eine größere Angleichung bei den Ergebnissen der Aufsicht erreicht wird, sollte sich die ESMA insbesondere auf Aufsichtsbereiche konzentrieren, die eine grenzüberschreitende Dimension oder mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Die ESMA sollte auf der Grundlage ihrer Expertise und Erfahrung bei der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 die Aufsichtsbereiche festlegen, die eine grenzüberschreitende Dimension oder mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben.
in Stellungnahmen für die zuständigen Behörden nach Absatz 2 zur Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung durch CCPs Risiken bewertet werden, und zwar in…
Um kohärente und einheitliche Aufsichtsregeln innerhalb der Union sicherzustellen, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss für die Ausarbeitung bestimmter…
Eine wirksame Beaufsichtigung von CCPs hängt vom Aufbau von Kompetenzen, Fachkenntnissen und Fähigkeiten sowie von der Entwicklung kooperativer Beziehungen und…
Angesichts des globalen Charakters der Finanzmärkte und der Notwendigkeit, die Inkohärenzen bei der Beaufsichtigung von Unions-CCPs und Drittstaaten-CCPs zu…
Weisen die Aufsichtstätigkeiten im Zusammenhang mit zugelassenen CCPs mangelnde Konvergenz und Kohärenz bei der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 auf,…
Im Falle der drohenden Insolvenz einer CCP kann die finanzpolitische Verantwortung vorwiegend bei dem Mitgliedstaat liegen, in dem diese CCP ansässig ist. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.