Erwägungsgrund 22 32012R0648
Das Clearing eines OTC-Derivatekontrakts setzt voraus, dass die beiden betreffenden Vertragsparteien der Clearingpflicht unterliegen oder dem Clearing zustimmen. Ausnahmen von der Clearingpflicht sollten eng begrenzt werden, da sie deren Wirksamkeit verringern würden, und die Vorteile des CCP-Clearings zu Aufsichtsarbitrage zwischen Gruppen von Marktteilnehmern führen können.