Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Emittenten von zum Handel auf KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen Finanzinstrumenten nicht verpflichtet, ihre Abschlüsse entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards vorzulegen. Um eine Abweichung von den Standards an geregelten Märkten zu vermeiden, sollten Emittenten von zum Handel auf KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen Finanzinstrumenten, die für einen Wechsel zu einem geregelten Markt die vereinfachte Offenlegungsregelung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 nutzen möchten, ihren jüngsten Abschluss samt der Vergleichsinformationen für das Vorjahr jedoch gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 erstellen, sofern sie aufgrund der Anwendung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nach Zulassung ihrer Finanzinstrumente zum Handel auf einem geregelten Markt einen konsolidierten Abschluss aufzustellen hätten. Soweit die Anwendung der genannten Richtlinie Emittenten nach der Zulassung ihrer Finanzinstrumente zum Handel auf einem geregelten Markt nicht dazu verpflichtet einen solchen Abschluss aufzustellen, sollten sie die nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats befolgen, der Sitzstaat des Unternehmens ist.
Folgende Unterabsätze werden angefügt: „Diejenigen in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d des vorliegenden Artikels genannten Emittenten, die nach der Zulassung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards…
KMU-Wachstumsmärkte sollten bei der Unternehmensentwicklung von Emittenten nicht als letzte Stufe betrachtet werden und es erfolgreichen Unternehmen…
Sobald eine Wertpapiergattung zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen wurde, haben die Anleger Zugang zur laufenden Offenlegung des Emittenten gemäß der…
Es hat sich jedoch gezeigt, dass Emittenten von zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassenen Finanzinstrumenten verglichen mit den Emittenten von zum…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel nach den vom geregelten Markt erlassenen Regeln sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.