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Der Zweck der vorliegenden Verordnung steht mit den Zielen des EU-Wachstumsprospekts gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 in Einklang. Da der EU-Wachstumsprospekt kurz ist, lässt er sich kostengünstig herstellen, wodurch KMU geringere Kosten entstehen. KMU sollte es freistehen, sich für die Verwendung des EU-Wachstumsprospekts zu entscheiden. Die aktuellen in der Verordnung (EU) 2017/1129 enthaltenen Definitionen von KMU können insbesondere für diejenigen Emittenten, die eine Zulassung zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt beantragen und die tendenziell größer sind als traditionelle KMU, zu stark einschränkend sein. Deshalb wäre es kleineren Emittenten bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren, auf die unmittelbar eine erstmalige Zulassung zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt folgt, nicht möglich, den EU-Wachstumsprospekt zu verwenden, auch wenn ihre Marktkapitalisierung nach der erstmaligen Zulassung zum Handel weniger als 200 000 000 EUR betragen sollte. Daher sollte Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 geändert werden, um Emittenten, die erstmalig Wertpapiere mit einer voraussichtlichen Marktkapitalisierung von weniger als 200 000 000 EUR öffentlich anbieten möchten, die Erstellung eines EU-Wachstumsprospekts zu ermöglichen.
Emittenten, die keine KMU sind und deren Wertpapiere zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind oder zugelassen werden sollen;
Eines der Kernziele der Kapitalmarktunion besteht darin, KMU die Finanzierung über die Kapitalmärkte in der Union zu erleichtern. Ferner ist es angemessen, die…
Die Attraktivität der KMU-Wachstumsmärkte sollte durch weitere Senkung der Befolgungskosten und weiteren Abbau des Verwaltungsaufwands für die Emittenten von…
KMU-Wachstumsmärkte sollten bei der Unternehmensentwicklung von Emittenten nicht als letzte Stufe betrachtet werden und es erfolgreichen Unternehmen…
Die verkürzten Informationen, die KMU in den EU-Wachstumsprospekten mindestens offenlegen müssen, sollten so kalibriert werden, dass der Schwerpunkt auf den…
Unternehmen, deren Aktien mindestens in den letzten 18 Monaten vor dem Angebot von Aktien oder der Zulassung zum Handel kontinuierlich zum Handel an einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.