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In Artikel XV Nummer 1 Buchstabe c des Übereinkommens heißt es: „Die auf einer Tagung [der Konferenz der Vertragsparteien] angenommenen Änderungen treten 90 Tage nach dieser Tagung für alle Vertragsparteien in Kraft.“ Um diese Frist einzuhalten und das rechtzeitige Inkrafttreten der Änderungen des Anhangs dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte diese Verordnung am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Kapitel II, III und V gelten nach Ablauf…
Artikel XV Absatz 1 Buchstabe c des CITES-Übereinkommens lautet „Die auf einer Tagung [der Konferenz der Vertragsparteien] angenommenen Änderungen treten 90…
Nach Artikel X des Abkommens treten Änderungen der Anhänge neunzig Tage nach der Tagung der Vertragsparteien, auf der sie angenommen wurden, für alle…
Diese Verordnung tritt am dreißigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren…
Gemäß Artikel 26 Absatz 4 des Übereinkommens tritt jede Änderung von Anhang I des Übereinkommens für diejenigen Vertragsparteien des Übereinkommens, die keine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.