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Artikel XV Absatz 1 Buchstabe c des CITES-Übereinkommens lautet „Die auf einer Tagung [der Konferenz der Vertragsparteien] angenommenen Änderungen treten 90 Tage nach dieser Tagung für alle Vertragsparteien (…) in Kraft.“ Um diese Frist einzuhalten und das rechtzeitige Inkrafttreten der Änderungen des Anhangs dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte diese Verordnung am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Kapitel II, III und V gelten nach Ablauf…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
In Artikel XV Nummer 1 Buchstabe c des Übereinkommens heißt es: „Die auf einer Tagung [der Konferenz der Vertragsparteien] angenommenen Änderungen treten 90…
Diese Verordnung tritt am dreißigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.