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Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen werden: Aonyx cinerea, Lutrogale perspicillata, Balearica pavonina, Cuora bourreti, Cuora picturata, Mauremys annamensis und Geochelone elegans. Malacochersus tornieri wurde von Anhang II in Anhang I übertragen. Die Art ist bereits in Anhang A enthalten, und nur die Bezugnahme auf den entsprechenden Anhang sollte geändert werden.
Die folgenden Arten wurden aus Anhang I des Übereinkommens gestrichen: Thylacinus cynocephalus, Onychogalea lunata, Caloprymnus campestris, Chaeropus ecaudatus,…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II auf Anhang I des Übereinkommens übertragen: Trichechus senegalensis, Geochelone platynota, Chitra chitra, Chitra…
Die folgenden Taxa wurden aus Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang A gestrichen und in Anhang B der…
Die Aufnahme folgender Arten in Anhang I des Übereinkommens wird unterstützt: — Tetrax tetrax, — Elephas maximus indicus, — Panthera onca, — Ardeotis nigriceps,…
Die folgenden Arten wurden kürzlich in Anhang III des Übereinkommens aufgenommen: Sphaerodactylus armasi, Sphaerodactylus celicara, Sphaerodactylus dimorphicus,…
Die folgenden Arten wurden kürzlich in Anhang III des Übereinkommens aufgenommen: Salamandra algira auf Antrag Algeriens; Chelydra serpentina, Apalone ferox,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.