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Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen und in Anhang A der genannten Verordnung aufgenommen werden: Pycnonotus zeylanicus (mit verzögerter Umsetzung), Batagur kachuga, Cuora galbinifrons, Nilssonia leithii.
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Die folgenden Arten und Unterarten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der…
Die folgenden Gattungen und Arten, die bisher unter Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf…
Die folgenden Arten wurden aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollten auch aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Bison…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II auf Anhang I des Übereinkommens übertragen: Trichechus senegalensis, Geochelone platynota, Chitra chitra, Chitra…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.