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Der administrative Aufwand für die Unternehmen, insbesondere für KMU, sollte möglichst in Grenzen gehalten werden, indem nach Möglichkeit andere Datenquellen als Erhebungen herangezogen werden. Zwecks Verringerung der Belastung der Unternehmen sollte es möglich sein, je nach Größe und Bedeutung der gewerblichen Wirtschaft in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Datenanforderungen festzulegen.
Zwar sollten die Unternehmensstatistiken nach wie vor grundsätzlich die gesamte Wirtschaft abdecken, die Datenanforderungen sollten aber, in Einklang mit dem…
Zur Begrenzung der Belastung der Unternehmen und der Kosten für die Mitgliedstaaten werden soweit möglich vorhandene Daten aus administrativen Quellen…
Der Erfolg eines KMU-Wachstumsmarktes sollte nicht einfach anhand der Zahl der dort notierten Unternehmen, sondern vielmehr anhand der von diesen Unternehmen…
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen ist es zweckmäßig, die herunterzuladenden relevanten Daten zu definieren.
Die Mitgliedstaaten beschaffen die erforderlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Vereinfachung der…
Die Datenzugänglichkeit sollte gewährleisten, dass der Verwaltungsaufwand für alle Akteure und insbesondere nichtstaatliche Akteure, wie kleine und mittlere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.