Erwägungsgrund 6 32005R1552
Ziel der neuen europäischen Beschäftigungsstrategie — bekräftigt durch den Beschluss 2003/578/EG des Rates vom 22. Juli 2003 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten — ist es, einen besseren Beitrag zur Strategie von Lissabon zu leisten sowie kohärente und umfassende Strategien für lebenslanges Lernen umzusetzen.