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Des Weiteren hat die im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) gesammelte Erfahrung gezeigt, dass einige Klarstellungen und technische Änderungen dieser Verordnung angemessen sind.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Antworten hat die EZB die Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass…
Die Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) soll daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48) sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48) sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48) soll daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48) soll daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.