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Am 20. Dezember 2013 ersuchte die Kommission die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (im Folgenden „EBA“), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet wurde, um eine Stellungnahme zur Frage der Angemessenheit der in Artikel 129 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Risikogewichte von gedeckten Schuldverschreibungen. Aus der Stellungnahme der EBA vom 1. Juli 2014 geht hervor, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geregelte günstigere Behandlung bei der Risikogewichtung aus aufsichtsrechtlicher Sicht im Prinzip angemessen ist. Die EBA empfahl jedoch, weitere Überlegungen anzustellen, um die Anforderungen an die günstigere Behandlung bei der Risikogewichtung zu ergänzen und zumindest die Bereiche Liquiditätsrisikominderung und Übersicherung, die Rolle der zuständigen Behörden und die Weiterentwicklung bestehender Anforderungen an die Offenlegungspflichten gegenüber den Anlegern abzudecken.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)…
In dem der Stellungnahme der EBA vom 1. Juli 2014 beigefügten Bericht, der auf die Empfehlung des ESRB vom 20. Dezember 2012 und das Beratungsersuchen der…
Das Bedürfnis der Mitgliedstaaten und der Union, die für sie bestehenden Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu verstehen und zu…
In seiner Empfehlung vom 20. Dezember 2012 zur Finanzierung von Kreditinstituten forderte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (im Folgenden „ESRB“) die…
Nach Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates kommt der mit jener Verordnung geschaffenen Europäischen…
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben in Bezug auf Kreditinstitute auf die EZB für einen Teil der Mitgliedstaaten sollte die Funktionsweise des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.