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Gemäß den Gründungsverordnungen und den sektorspezifischen Gesetzgebungsakten müssen die ESA wirksame Verwaltungsvereinbarungen schließen, die einen Austausch von Informationen mit Aufsichtsbehörden in Drittländern beinhalten. Die Notwendigkeit einer wirksamen Zusammenarbeit und eines wirksamen Informationsaustauschs dürfte noch weiter an Bedeutung gewinnen, wenn einige der ESA infolge dieser Änderungsverordnung bei der Beaufsichtigung von Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb der EU zusätzliche, umfassendere Zuständigkeiten übernehmen. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang, einschließlich der Übertragung dieser Daten außerhalb der Europäischen Union, sind die ESA an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/1725 gebunden. In Ermangelung eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien, die beispielsweise durch Verwaltungsvereinbarungen im Sinne von Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 geleistet werden, können die ESA personenbezogene Daten mit Behörden von Drittländern im Einklang mit und unter den Bedingungen der in Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung formulierten Ausnahme im öffentlichen Interesse austauschen, was insbesondere für den internationalen Datenaustausch zwischen Finanzaufsichtsbehörden gilt.
Die ESMA kann mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern Kooperationsvereinbarungen, die den Austausch von Informationen vorsehen, nur insoweit treffen, wie…
Die Mitgliedstaaten sowie — gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 — die ESMA können Kooperationsvereinbarungen über den Informationsaustausch mit…
Die Verordnungen zur Errichtung der ESA sehen vor, dass die ESA Kontakte zu Aufsichtsbehörden aus Drittländern knüpfen und bei der Ausarbeitung von Beschlüssen…
Zur Gewährleistung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hinblick auf die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung sollten die…
Um sicherzustellen, dass die Ziele dieser Verordnung in vollem Umfang verwirklicht werden, müssen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung auch Wertpapiere…
Bei jedem Informationsaustausch und jeder Informationsübermittlung zwischen zuständigen Behörden, anderen Behörden, Stellen oder Personen sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.