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Die Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und soll die vollständige Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) (im Folgenden das „Übereinkommen“) sicherstellen.
Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und zur vollständigen Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit…
Zur Umsetzung bestimmter Entschließungen, die auf der 15. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten…
Zur Umsetzung bestimmter Entschließungen, die auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten umfassen auch die in den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten umfassen auch die in den…
Zur Umsetzung bestimmter Resolutionen, die auf der 13. und der 14. Tagung der Konferenz der Parteien des CITES-Übereinkommens verabschiedet wurden, sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.