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Die Definitionen von Zuckerarten für die menschliche Ernährung wurden in Teil A des Anhangs der Richtlinie 2001/111/EG des Rates festgelegt. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sollten diese Definitionen auch für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gelten.
Diese Richtlinie gilt für die in Anhang I genannten Erzeugnisse. Die in Anhang I definierten Erzeugnisse unterliegen den für Lebensmittel geltenden Vorschriften…
Im Zuckersektor sind die notwendigen Maßnahmen für den Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 festgelegten Regelung auf die neue Regelung gemäß…
Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten…
Für die Zwecke dieser Verordnung a) gelten für „Lebensmittel“, „Lebensmittelunternehmer“, „Inverkehrbringen“ und „Endverbraucher“ die Begriffsbestimmungen in…
In Anhang I Teil A der Richtlinie 2008/38/EG wurden die allgemeinen Bestimmungen für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke festgelegt. Angesichts der…
In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission sind Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.