Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 29. Mai 2015 leitete die zuständige deutsche Behörde der Kommission einen Antrag der SOLDAN Holding + Bonbonspezialitäten GmbH und des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „Hustenmischung“ in Deutschland als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.
Am 8. Juni 2015 leitete die zuständige deutsche Behörde der Kommission einen Antrag der SOLDAN Holding + Bonbonspezialitäten GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1…
Am 18. Juni 2015 leitete die zuständige deutsche Behörde der Kommission zwei Anträge der SOLDAN Holding + Bonbonspezialitäten GmbH und des Bundesverbands der…
Am 18. November 2015 leitete die zuständige deutsche Behörde der Kommission drei Anträge der SOLDAN Holding + Bonbonspezialitäten GmbH, der Josef Mack GmbH &…
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag des österreichischen Fachverbands der Nahrungs- und…
Am 19. Mai 2015 leitete die zuständige deutsche Behörde der Kommission einen Antrag des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie — vorgelegt gemäß Artikel…
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag der Drapal GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.