Erwägungsgrund 7 32016R0055VERORDNUNG (EU) 2016/55 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf bestimmte Aromastoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Unionsliste gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 soll nur die Verwendung derjenigen Aromastoffe geregelt werden, die Lebensmitteln zugesetzt werden,…
Erwägungsgrund 6 32016R0054VERORDNUNG (EU) 2016/54 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von gamma-Glutamyl-valyl-glycin in die Unionsliste der Aromastoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Unionsliste in der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 soll nur die Verwendung derjenigen Aromastoffe geregelt werden, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um…
Erwägungsgrund 6 32014R0246VERORDNUNG (EU) Nr. 246/2014 DER KOMMISSION vom 13. März 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung verschiedener Aromastoffe aus der Unionsliste (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 dürfen Aromastoffe, die nicht in der Unionsliste enthalten sind, bis zum 22. Oktober 2014 als solche in…
Erwägungsgrund 1 32018R1259VERORDNUNG (EU) 2018/1259 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 873/2012 über Übergangsmaßnahmen bezüglich der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 4 betreffend das Aroma „Grillaromakonzentrat (pflanzlich)“, FL-Nr. 21.002 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sieht eine Unionsliste der für die Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe mit den…
Erwägungsgrund 37 32013R0609VERORDNUNG (EU) Nr. 609/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Einige Stoffe, die den unter diese Verordnung fallenden Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, könnten zu technologischen Zwecken als Lebensmittelzusatzstoffe,…
Erwägungsgrund 36 32013R0609VERORDNUNG (EU) Nr. 609/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Aufnahme von Stoffen in die Unionsliste sollte nicht bedeuten, dass es erforderlich oder wünschenswert ist, dass sie einer oder mehreren unter diese…