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Die Behörde gab eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffes Isobutan (CAS-Nr. 75-28-5, FCM-Stoff-Nr. 1069) als Schaummittel in Kunststoffen ab, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. In dieser Stellungnahme zog die Behörde den Schluss, dass der Stoff kein Sicherheitsrisiko für den Verbraucher darstellt, wenn er als Schaummittel in Kunststoffen verwendet wird, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Daher sollte diese Verwendung des Stoffes zugelassen werden. Die Klasse der mit dem Sammelbegriff „Schaummittel“ bezeichneten Verbindungen umfasst auch oberflächenaktive Stoffe und wird oft auf oberflächenaktive Stoffe reduziert. Um eventuellen Unklarheiten vorzubeugen und im Einklang mit der Funktion dieses von der Behörde bewerteten Stoffes, sollte im Eintrag für diesen Stoff in Anhang I Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der synonyme Begriff „Treibmittel“ verwendet werden.
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffs 1,2,3,4-Tetrahydronaphthalin-2,6-dicarbonsäuredimethylester…
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 438 und der Bezeichnung Bis(2,6-diisopropylphenyl)carbodiimid als Zusatzstoff in Kunststoffen ist gemäß…
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffes Copolymer aus Butadien, Styrol, Methylmethacrylat und…
Die Behörde gab eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffes Dimethylcarbonat (FCM-Stoff-Nr. 1067 und CAS-Nr. 616-38-6) als…
Die Behörde gab zwei befürwortende Stellungnahmen zur Verwendung des Stoffes Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)-3-hydroxyhexanoat) (FCM-Stoff-Nr. 1059, CAS-Nr.…
Die Behörde befürwortete in ihrem wissenschaftlichen Gutachten die Verwendung des neuen Zusatzstoffs Ethylenvinylacetatcopolymerwachs (FCM-Stoff-Nr. 969),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.