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Daher sollte die Verwendung von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) als Treibgase in Farbstoffzubereitungen der Gruppen II und III im Sinne der Definition in Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen werden. Aufgrund der Entzündungsgefahr und der für die Senkung der Treibgasmengen unter den Grenzwert von 1 mg/kg benötigten Zeit sollte die Zulassung nur für die gewerbliche Verwendung gewährt werden, um zu gewährleisten, dass die standardisierten industriellen Protokolle eingehalten werden und die Zeit zwischen Sprühen und Verbrauch ausreicht, um die akzeptable Rückstandshöchstmenge einzuhalten.
Am 26. Januar 2016 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) als Treibgase in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“)…
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden folgende Einträge nach dem Eintrag für E 903 eingefügt: „E 943a Butan 1 mg/kg im Endlebensmittel…
Butan, Isobutan und Propan können bei der Verwendung als Treibgas den erforderlichen Druck erzeugen, um Farbstoffzubereitungen als Spray zu zerstäuben und so…
Die vom Antragsteller vorgelegten analytischen Daten bestätigten, dass die Rückstände von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) eine Stunde nach…
Im Jahr 1999 zog der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ in seiner Stellungnahme zu Propan, Butan und Isobutan als Treibgas für Aerosol-Kochsprays auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.