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Futtermittelunternehmer dürfen innerhalb eines Betriebs unterschiedliche Futtermittel für verschiedene Zieltiere herstellen, die verschiedene Arten von Komponenten wie Futtermittelzusatzstoffe oder Tierarzneimittel enthalten. Bei der Herstellung unterschiedlicher Futtermittelarten in Folge in derselben Produktionslinie können in der Linie Spuren eines Wirkstoffs verbleiben, die dann in den ersten Produkten eines anderen Futtermittels auftauchen. Diese Übertragung von Spuren eines Wirkstoffs von einer Herstellungspartie in eine andere wird als „Kreuzkontamination“ bezeichnet.
Futtermittelunternehmer können in ein und demselben Betrieb eine ganze Reihe von Futtermitteln produzieren, und verschiedene Arten von Erzeugnissen müssen…
Futtermittelunternehmer können in ein und demselben Betrieb eine ganze Reihe von Futtermitteln produzieren, und verschiedene Arten von Erzeugnissen müssen…
Zu einer Kreuzkontamination kann es bei der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung oder beim Transport von Futtermitteln kommen, wenn dieselbe Produktions- und…
„Kreuzkontamination“ die Kontamination eines Futtermittels für Nichtzieltiere mit einem Wirkstoff aufgrund der vorangegangenen Nutzung der Einrichtungen oder…
Futtermittelunternehmer, die Arzneifuttermittel oder Zwischenerzeugnisse herstellen, lagern, transportieren oder in Verkehr bringen, ergreifen Maßnahmen gemäß…
Aufgrund der Entwicklung von Technologie und Wissenschaft können manche Futtermittelzusatzstoffe die hygienische Beschaffenheit eines Futtermittels verbessern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.