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Diese Verordnung berührt nicht die Unionsvorschriften für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen im Finanzsektor, die ein eigenständiges Verfahren mit einem spezifischen Ziel bleibt .
Diese Verordnung berührt nicht das Unionsrecht oder das nationale Recht in Bezug auf den Abschluss und die Gültigkeit von Verträgen oder andere rechtliche oder…
Diese Verordnung berührt nicht das Unionsrecht zu spezifischen Finanzinstrumenten, insbesondere die Richtlinie 2003/87/EG.
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Aufsichtsgebühren sollten die einschlägigen nationalen Rechtvorschriften über Aufsichts- oder ähnliche Gebühren…
Diese Verordnung sollte die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf qualifizierte Risikokapitalfonds nicht berühren.
Diese Verordnung berührt nicht das Recht jedes Mitgliedstaats, zu entscheiden, ob er eine bestimmte ausländische Direktinvestition im Rahmen dieser Verordnung…
Diese Verordnung sollte die vollständige Anwendung der Wettbewerbsregeln der Union nicht berühren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.