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Für die Zwecke der Festlegung von Fangmöglichkeiten sollte es einen oberen Schwellenwert für FMSY-Spannen bei normalem Einsatz sowie, sofern der betreffende Bestand als in gutem Zustand befindlich erachtet wird, eine Obergrenze für bestimmte Fälle geben. Es sollten nur dann Fangmöglichkeiten bis zur Obergrenze festgelegt werden können, wenn dies aufgrund wissenschaftlicher Gutachten oder Erkenntnisse zur Erreichung der in dieser Verordnung festgelegten Ziele bei gemischten Fischereien erforderlich ist, oder um Schaden von einem Bestand abzuwenden, der durch Wechselwirkungen innerhalb des Bestands oder zwischen den Beständen hervorgerufen wurde, oder um die jährlichen Schwankungen bei den Fangmöglichkeiten zu beschränken.
Für die Zwecke der Festlegung von Fangmöglichkeiten sollte es einen oberen Schwellenwert für Spannen von FMSY bei normalem Einsatz sowie, sofern der betreffende…
Für Zwecke der Festlegung von Fangmöglichkeiten sollte es einen oberen Schwellenwert für Bereichsspannen von FMSY bei normaler Verwendung sowie, sofern der…
Unbeschadet der Absätze 3 und 4 können die Fangmöglichkeiten für einen Bestand auf der Grundlage der zu jenem Zeitpunkt für den betreffenden Bestand verfügbaren…
Unbeschadet der Absätze 3 und 4 können die Fangmöglichkeiten für einen Bestand auf der Grundlage der zu jenem Zeitpunkt für den betreffenden Bestand verfügbaren…
Unbeschadet der Absätze 3 und 4 können die Fangmöglichkeiten für einen Bestand auf der Grundlage der zu jenem Zeitpunkt für den betreffenden Bestand verfügbaren…
Für die Festsetzung des höchstzulässigen Fischereiaufwands sollte es Spannen von FMSY für eine „normale Befischung“ geben und — vorbehaltlich des guten Zustands…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.