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Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten die Kontroll- und Inspektionstätigkeiten in ihrem Hoheitsgebiet, in den Unionsgewässern und internationalen Gewässern nach Maßgabe des internationalen Rechts und insbesondere der Verpflichtungen der Union im Rahmen von regionalen Fischereiorganisationen und Abkommen mit Drittländern koordinieren.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten gehalten, die effektive Überwachung, Kontrolle und…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür verantwortlich sein, die Fischereitätigkeiten von Drittlandschiffen in den Unionsgewässern zu kontrollieren und Verstöße in…
Die Mitgliedstaaten sollten sich unter Beachtung der im Rahmen von Unionsrecht und internationalem Recht bestehenden Rechte und Pflichten der betreffenden…
Die Mitgliedstaaten koordinieren – in enger Zusammenarbeit mit der Kommission – ihre Datenerhebung mit anderen Mitgliedstaaten derselben Region und treffen alle…
Wie in Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 geregelt, koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten zur Datenerhebung mit den anderen…
Unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist es notwendig, eine technische und administrative Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.