Erwägungsgrund 5 32009R1224
Angesichts des Ausmaßes der Dezimierung aquatischer Ressourcen muss die Gemeinschaft unbedingt Maßnahmen erlassen, die bei allen Marktteilnehmern für eine Kultur der Rechtstreue gegenüber den Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik, gegenüber den Zielen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von 2002 und gegenüber der Strategie des Europäischen Rates für eine nachhaltige Entwicklung sorgen. Hierfür sollten die Vorschriften für die Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung von Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, Strukturmaßnahmen und Maßnahmen der gemeinsamen Marktorganisation verbessert, harmonisiert und verschärft werden.