Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein System der Akkreditierung eingeführt, das die gegenseitige Anerkennung der Befugnisse der Konformitätsbewertungsstellen sicherstellt. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten deshalb Prüfberichte und Bescheinigungen einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle nicht aus befugnisbezogenen Gründen ablehnen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten auch Prüfberichte und Bescheinigungen nicht ablehnen, die von anderen Konformitätsbewertungsstellen im Einklang mit dem Unionsrecht ausgestellt worden sind, um so weit wie möglich die unnötige Wiederholung von Prüfungen und Verfahren zu vermeiden, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt worden sind. Die zuständigen Behörden sollten den Inhalt der vorzulegenden Prüfberichte oder Bescheinigungen gebührend berücksichtigen.
Ein Akkreditierungssystem, das durch Verweis auf verbindliche Regelungen funktioniert, hilft, das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Kompetenz…
Die transparente Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte zur Gewährleistung des notwendigen Maßes…
Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die das notwendige Maß an Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen…
Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die das notwendige Maß an Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen…
Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, durch die sichergestellt ist, dass Konformitätsbescheinigungen das notwendige…
Eine transparente Akkreditierung nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die das notwendige Maß an Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.