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Die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 weist mehrere Mängel auf und sollte daher überarbeitet und gestärkt werden. Aus Gründen der Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 daher durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden. In der vorliegenden Verordnung sollten klare Verfahren festgelegt werden, um den freien Verkehr von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der freie Warenverkehr nur beschränkt werden kann, wenn die Mitgliedstaaten ein berechtigtes öffentliches Interesse hieran haben und die Beschränkung gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Durch diese Verordnung sollte auch sichergestellt werden, dass aufgrund des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung bestehende Rechte und Verpflichtungen sowohl von den Wirtschaftsakteuren als auch von den nationalen Behörden beachtet werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 wird die Entscheidung 3052/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 wird die Entscheidung Nr. 3052/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines…
Die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung…
Die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung…
Die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wird die Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates vom 8. Februar 1993 über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.