Art. 8 Abs. 4 32019R0517Benennung des Registers
Die Kommission schließt mit dem benannten Register einen Vertrag. In dem Vertrag werden die Regeln, Strategien und Verfahren für die Erbringung von…
Erwägungsgrund 11 32019R0517Die Kommission sollte mit dem benannten Register einen Vertrag schließen, der die für das Register geltenden detaillierten Grundsätze und Verfahren für die…
Art. 5a Abs. 6 32014R0833VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Absätze 1 und 3 und gegebenenfalls Absatz 4 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 25. Januar 2026 – von Verträgen, die vor dem 24. Oktober 2025…
Art. 49 Abs. 2 Buchst. c 32019R0787VERORDNUNG (EU) 2019/787 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt weiterhin, bis das in Artikel 33 der vorliegenden Verordnung genannte Register eingerichtet ist.
Art. 1a Abs. 6 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Absätze 1 und 3 und gegebenenfalls Absatz 4 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 25. Januar 2026 — von Verträgen, die vor dem 24. Oktober 2025…