Erwägungsgrund 8 32019R0517
Im Interesse des besseren Schutzes der Rechte der Vertragspartner des Registers bzw. der Registrierstellen sollten Streitigkeiten über die Registrierung von Domänennamen in der TLD .eu von Stellen beigelegt werden, die ihren Sitz in der Union haben und das jeweils einschlägige nationale Recht anwenden; Rechte und Pflichten, die sich aus internationalen Übereinkünften ergeben und von den Mitgliedstaaten oder der Union anerkannt werden, bleiben hiervon unberührt.