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In den Beschreibungen der Fahrzeuge der Klassen T1 und T2 in der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Klarstellungen zur Position der dem Fahrer nächstgelegenen Achse für Zugmaschinen mit umkehrbaren Fahrerplätzen und zur Methode der Berechnung der Höhe des Schwerpunkts vorzunehmen. Damit die Höhe des Schwerpunkts für Fahrzeuge der Klasse T2 exakt und einheitlich bestimmt werden kann, sollte Bezug auf international geltende Normen zur Bestimmung des Schwerpunkts einer Zugmaschine genommen werden.
„Klasse T1“ : Zugmaschinen auf Rädern mit einer Spurweite der dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1 150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem…
1Klasse T:alle Zugmaschinen auf Rädern; jeder Klasse von Zugmaschinen auf Rädern wird je nach ihrer Auslegungsgeschwindigkeit am Ende ein Index „a” oder „b”…
Zugmaschinen oder Motoren für Zugmaschinen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift…
Artikel 4 Nummern 2 und 3 erhalten folgende Fassung: „2. Klasse T1: Zugmaschinen auf Rädern mit einer Spurweite der dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von…
die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/96 Anhang V Nummer 1.1.1 erlaubte Flexibilität im Rahmen des Flexibilitätssystems nach Artikel 14 der genannten…
Zur korrekten und vollständigen Durchführung dieser Verordnung und der nach Maßgabe dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.