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Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Teil 1 wird wie folgt geändert: a) Der folgende Eintrag wird gestrichen: „1.1.1. EUH001 — ‚In trockenem Zustand explosiv‘ Für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff gemäß Anhang I Abschnitt 2.1, die mit Wasser oder Alkohol befeuchtet oder mit anderen Stoffen verdünnt in Verkehr gebracht werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu unterdrücken.“ b) Abschnitt 1.1.3 wird wie folgt umnummeriert: „1.1.1“ c) Abschnitt 1.1.4 wird wie folgt umnummeriert: „1.1.2“ d) Abschnitt 1.1.5 wird wie folgt umnummeriert: „1.1.3“ e) Abschnitt 1.1.6 wird wie folgt umnummeriert: „1.1.4“ · 2. Teil 2 wird wie folgt geändert: Abschnitt 2.10 dritter Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— ≥ ein Zehntel des spezifischen Konzentrationsgrenzwerts für einen als Haut- oder Inhalationsallergen eingestuften Stoff mit einem spezifischen Konzentrationsgrenzwert oder“ ·
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Teil 1 Abschnitt 1.1.2 wird gestrichen. 2. Teil 3 Abschnitte 3.2 bis 3.2.2.2 erhalten…
Teil 1 Abschnitt 1.2 von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: a) In Spalte 2 wird der Satz „Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 23 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) Stoffe oder Gemische, die als korrosiv…
Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Teil 1 wird wie folgt geändert: a) In Tabelle 1.1 erhält die folgende Zeile:…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 25 Absatz 5 wird gestrichen. 2. In Artikel 26 Absatz 1 wird folgender neuer Abschnitt…
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Teil 1 wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1.2 Spalte 2 wird der Ausdruck…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.