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Die sechste und siebte überarbeitete Fassung des GHS macht es erforderlich, einige technische Vorschriften und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzupassen. Durch diese Weiterentwicklungen des GHS wird insbesondere eine neue Gefahrenklasse „desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff“ und eine neue Gefahrenkategorie „selbstentzündliche (pyrophore) Gase“ innerhalb der Gefahrenklasse „entzündbare Gase“ eingeführt. Weitere Änderungen umfassen Anpassungen an die Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, die allgemeinen Berücksichtigungsgrenzwerte, die allgemeinen Bestimmungen zur Einstufung von Aerosolform von Gemischen und detaillierte Definitionen und Einstufungskriterien für die jeweiligen Gefahrenklassen explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, entzündbare Gase, entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare Feststoffe, akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung, schwere Augenschädigung/Augenreizung, Sensibilisierung der Atemwege und Hautsensibilisierung, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, spezifische Zielorgan-Toxizität und Aspirationsgefahr. Darüber hinaus werden einige Gefahren- und Sicherheitshinweise geändert. Daher müssen einige technische Vorschriften und Kriterien in den Anhängen I, II, III, IV, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angepasst werden, um der sechsten und siebten überarbeiteten Fassung des GHS Rechnung zu tragen.
Die Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene in regelmäßigen Abständen überprüft. Die vierte überarbeitete Fassung des…
Die Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene regelmäßig überarbeitet. Die fünfte überarbeitete Fassung des GHS ist…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Teil 1 wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1.1.2.2.2 erhält die Tabelle 1.1 folgende…
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Stoffe und Gemische, die die Kriterien für die Einstufung in eine oder mehrere der folgenden Gefahrenklassen und…
Die Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Dezember 2008 wurde die dritte…
P501 Inhalt/Behälter … zuführen. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.