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Die Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bildeten den Rechtsrahmen der Union für Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Vertrieb, Pharmakovigilanz, Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln.
Die Richtlinie 2001/82/EG und die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden den Rechtsrahmen der Union für die Herstellung,…
In der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem die Bestimmungen für die Herstellung, die Einfuhr, das…
Mit der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel , der…
Auf jeden Fall sollten nur Tierarzneimittel verwendet werden, die gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001…
Ein Tierarzneimittel darf in einem Mitgliedstaat nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates eine…
Die Richtlinie 90/167/EWG des Rates bildet den Rechtsrahmen der Union für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.