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Die Richtlinie 2001/82/EG und die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden den Rechtsrahmen der Union für die Herstellung, die Zulassung und den Vertrieb von Tierarzneimitteln. Der Rechtsrahmen für Tierarzneimittel wurde vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und nach der Bewertung der Funktionsweise des Binnenmarkts für Tierarzneimittel durch die Kommission überarbeitet, und die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel wurde angenommen, um die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über…
Die Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bildeten den…
Der gemeinschaftliche Rechtsrahmen für Änderungen der Arzneimittelzulassungen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1084/2003 der Kommission vom 3. Juni 2003 über die…
Zulassungen von Humanarzneimitteln werden gemäß der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von einer zuständigen Behörde eines…
Mit der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel , der…
Auf jeden Fall sollten nur Tierarzneimittel verwendet werden, die gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.