Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um den Antragstellern und insbesondere KMU Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung zu geben, sollten die Mitgliedstaaten für die Beratung der Antragsteller sorgen. Diese Beratung sollte zusätzlich zu den Anleitungen und anderen Beratungs- und Hilfsangeboten der Agentur geleistet werden.
Die zuständigen Behörden beraten die Antragsteller, vor allem KMU, und sonstige interessierte Kreise hinsichtlich ihrer jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen…
Um den Antragstellern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung zu leisten,…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten auch auf deren Ersuchen im Hinblick auf die Anbindung der nationalen Systeme an die in den Rechtsakten der Union zur…
Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission in Bezug auf die Durchsetzung besser zusammenarbeiten, sich abstimmen und Informationen austauschen…
Die Mitgliedstaaten sollten sich im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung gegenseitig Amtshilfe leisten.
Die Mitgliedstaaten sollten sich im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung gegenseitig Amtshilfe leisten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.