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Besteht die Befürchtung, dass ein pharmazeutisch wirksamer Stoff eine ernste Gefahr für die Umwelt darstellen könnte, kann es angebracht sein, diesen Stoff im Rahmen des Umweltrechts der Union zu untersuchen. Insbesondere gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates kann es angebracht sein, zu prüfen, ob dieser Stoff in die Überwachungsliste für Oberflächengewässer aufgenommen werden sollte, damit dazu Überwachungsdaten gesammelt werden können. Es kann angebracht sein, den Stoff in die Liste der prioritären Stoffe aufzunehmen und eine Umweltqualitätsnorm dafür festzulegen sowie Maßnahmen zur Senkung der Emissionen des Stoffes in die Umwelt zu bestimmen. Zu diesen Maßnahmen könnten Maßnahmen zur Senkung der Emissionen, die bei der Produktion entstehen, gehören, indem die besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates befolgt werden, und zwar insbesondere dann, wenn die Emission pharmazeutischer Wirkstoffe bei der Aus- oder Überarbeitung einschlägiger Referenzdokumente zu den besten verfügbaren Techniken (BREF) und deren beigefügten BVT-Schlussfolgerungen als wesentliches Umweltproblem eingestuft wird.
Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT) und andere Stoffe, die sich wie PBT verhalten, können jahrzehntelang in der aquatischen Umwelt in…
Es wurden weitere Stoffe identifiziert, die ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt auf Unionsebene darstellen, und gemäß den in Artikel 16…
Im Laufe der in Absatz 2 genannten Überprüfung stuft die Kommission, wo angemessen, die prioritären Stoffe in eine oder mehrere der folgende Kategorien ein:…
Es sollte der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, neue Informationen über andere potenzielle Risikostoffe einzuholen und zu berücksichtigen. Deshalb sollte…
Gemäß Artikel 191 Absatz 3 AEUV berücksichtigt die Union bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten, die…
In der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.