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Unternehmen sollten eine Erlaubnis für den Großhandel mit Tierarzneimitteln besitzen und sollten sich nach den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis richten, um zu gewährleisten, dass solche Arzneimittel in geeigneter Weise aufbewahrt, transportiert und gehandhabt werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür zuständig sein, für die Einhaltung dieser Bedingungen zu sorgen. Die Erlaubnis sollte in der gesamten Union gültig sein, und sie sollte auch für den Parallelhandel mit Tierarzneimitteln erforderlich sein.
Die Mitgliedstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass für den Großhandel mit Arzneimitteln der Besitz einer Genehmigung zur Ausübung…
Der Antragsteller verfügt über geeignete und ausreichende Betriebsräume, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, die der jeweilige Mitgliedstaat zur…
Für den Handel mit Arzneifuttermitteln innerhalb der Union und die Einfuhr von Arzneifuttermitteln sollte gewährleistet sein, dass die enthaltenen…
Das nationale Verfahren für die Zulassung von Tierarzneimitteln sollte beibehalten werden, um den Bedürfnissen in unterschiedlichen geografischen Gebieten der…
Die Bedingungen für die Abgabe von Tierarzneimitteln an die Öffentlichkeit sollten in der Union harmonisiert sein. Tierarzneimittel sollten nur von Personen…
Ein Großhändler muss sich an die gute Vertriebspraxis für Tierarzneimittel nach Artikel 99 Absatz 6 halten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.