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In seinem „Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa“ vom 11. Juli 2017 ersuchte der Rat verschiedene Institutionen, geeignete Maßnahmen für den weiteren Abbau der großen Zahl von notleidenden Risikopositionen in der Union zu ergreifen und ihr künftiges Anwachsen zu verhindern. Dieser Aktionsplan sieht einen umfassenden Ansatz vor, der auf eine Kombination aus komplementären Politikmaßnahmen in folgenden vier Bereichen setzt: i) Aufsicht, ii) strukturelle Reformen der Regelungen für Insolvenz und Schuldenbeitreibung, iii) Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Aktiva, iv) Förderung der Umstrukturierung des Bankensystems. Die Maßnahmen in diesen Bereichen sind auf Unionsebene und auf nationaler Ebene — sofern zweckmäßig — zu ergreifen. Ähnliche Pläne kündigte die Kommission in ihrer „Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion“ vom 11. Oktober 2017 an, in der ein umfassendes Paket zum Abbau notleidender Kredite in der Union gefordert wurde.
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Juli 2017 zum Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa (der „Aktionsplan“) verschiedene…
Die Festlegung einer umfassenden Strategie zur Behandlung von notleidenden Risikopositionen ist ein wichtiges Ziel der Union in ihrem Bestreben, das…
Die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Lösung des Problems der notleidenden Kredite ist eine Priorität der Union. Auch wenn die Hauptverantwortung für…
Mit dieser Richtlinie sollen im Zusammenspiel mit anderen von der Kommission vorgelegten Maßnahmen, mit Maßnahmen, die die Europäische Zentralbank (EZB) in…
Die Risikominderungsmaßnahmen sollten nicht nur die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensystems und das Vertrauen der Märkte in dieses System weiter…
Mit der Verordnung (EU) 2019/630 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden neue Vorschriften in die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.