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Der Übergang zu einer vollständigen Nutzung elektronischer Systeme für Interaktionen zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden und zwischen Zollbehörden untereinander wird es ermöglichen, dass die im Zollkodex vorgesehenen Vereinfachungen ihre Wirkung voll entfalten, was zu einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den Akteuren, einer wirksameren Erfassung der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Waren, einer zentralisierten Zollabfertigung und harmonisierten Zollkontrollen auf dem gesamten Zollgebiet der Union und somit zu einer Verringerung von Verwaltungskosten, Bürokratie, Fehlern und Betrug bei Zollanmeldungen, sowie zu einer Verringerung des Phänomens der Auswahl der Einfuhrstellen mit den niedrigsten Zollgebühren („Import Point Shopping“) führen wird.
Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008…
Letztlich besteht das Ziel darin, dass alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lage sind, alle notwendigen Unterlagen bereits im Voraus zu übermitteln, und dass ihre…
Die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern ist eine Maßnahme, die erforderlich ist, um die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen…
Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien sollte mit einer harmonisierten und standardisierten Anwendung der Zollkontrollen durch die…
Die Vereinfachung der Zollverfahren in einem elektronischen Arbeitsumfeld erfordert die geteilte Zuständigkeit der Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten.…
Um die zentrale Anlaufstelle der Union (EU single window) für den Zoll nutzen und somit die Datenübermittlung zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.