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Bei Trans-Fettsäuren handelt es sich um Stoffe, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind und für die gesundheitsschädliche Wirkungen festgestellt wurden. In Anbetracht des aktuellen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands sollte der Stoff daher in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden, und sein Zusatz zu Lebensmitteln bzw. seine Verwendung bei der Erzeugung von Lebensmitteln sollte nur unter den in dem genannten Anhang dargelegten Bedingungen zugelassen werden.
In Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 wird folgende Tabelle eingefügt: „TEIL B Stoffe, deren Verwendung eingeschränkt ist Stoff, deren…
Die Definitionen von „Fett“ und „Trans-Fettsäuren“ gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie von…
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wird wie folgt geändert: 1. Hinter dem Eintrag zur Angabe „NATRIUMFREI oder KOCHSALZFREI“ wird der folgende Eintrag…
Lebensmittelzusatzstoffe und Trägerstoffe, die für die Verwendung in Lebensmittelenzymen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und…
Die Behörde kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Angabe nur zulässig sein sollte, wenn in Lebensmitteln bzw. bei der Ernährung erhebliche…
Lebensmittelzusatzstoffe und Trägerstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.