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Angesichts der Stellungnahme des SCCS und zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollte die Verwendung von Phenylen-bis-Diphenyltriazin als UV-Filter in kosmetischen Mitteln bis zu einer Höchstkonzentration von 5 % zugelassen werden, mit Ausnahme von Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge des Endnutzers führen können.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2018 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS sollte Titandioxid (Nano) gemäß den Spezifikationen des SCCS zur Verwendung als UV-Filter in kosmetischen…
Angesichts der Stellungnahme des SCCS und zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollte die Verwendung von MBBT (Nano) als…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass in anderer Form als in Nanoform vorliegendes Zinkoxid zur Verwendung als…
3-Benzylidencampher ist derzeit mit einer Konzentration von höchstens 2,0 % für die Verwendung als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Der Stoff wird…
Titandioxid, auch in Form von Nanomaterial, ist derzeit als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Titandioxid (Nano) ist unter Eintrag 27a in Anhang VI…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.